DEM EURO VERTRAUEN ZURÜCKGEBEN

Für die mittelständische Wirtschaft ist der EURO als stabile europäische Gemein­schafts­währung von herausragender Bedeutung. Es ist deshalb drin­gend notwendig, die anhaltende Eurokrise grundlegend und entschlossen zu bewäl­tigen. Erfolgreich lässt sich diese Aufgabe nicht durch politische Schnell­schüsse erledigen, sondern nur indem die verschiedenen Krisenursachen paral­lel und auf die unterschiedlichen Problemla­gen einzelner Länder abgestimmt ange­gangen werden: Das Auseinanderdrif­ten der ökonomischen Wettbewerbsfähig­keit, die ausufernde öffentli­che Verschuldung, das politische Missmanagement in einzelnen Ländern sowie Fehlent­wicklungen an den Finanz­märkten müssen adressiert werden.

 

Die UFB/UMU sieht deshalb zu teilweise tiefgreifenden strukturellen Reformen in den betroffenen Euroländern keine Alternative. Um bruchartige Entwicklun­gen an den Finanzmärkten mit unübersehbaren Folgen ebenso zu vermeiden wie eine anhaltende, sich selbst verstärkende Rezession in ganz Europa, steht die mittelständische Wirt­schaft hinter den finanziellen Hilfen für die Krisenlän­der, auch hinter den Stützungsmaß­nahmen der Europäischen Zentral­bank. Wichtig bleibt dabei, dass diese Hilfen nur im Rahmen eines Fiskalpa­ktes mit harten Kriterien einschließlich einer Haftungsbegrenzung für die Gläubigerländer gewährt werden. Auch darf die politi­sche Union als län­gerfristige Perspektive für Europa nicht aus den Augen verloren werden.

 

Der Kernpunkt einer Reform der Finanzmärkte muss die Wiederherstellung der Kor­respondenz von Risiko und Haftung sein. Deshalb müssen Finanzinstitute grundsätz­lich in Konkurs gehen können. Dieser Grundsatz muss auch für systemre­levante Ban­ken Geltung besitzen. Damit die Gefahr von systemischen Risi­ken möglichst klein gehalten werden kann, bedarf es einer funktionieren­den europäischen Bankenauf­sicht mit effektiven Kontroll- und scharfen Durch­griffsinstrumenten einschließlich einer verschärften persönlichen Haf­tung des Managements. Für die kleineren Banken des sich selbst regulierenden Sparkassen- und Genossenschaftssektors bedarf es aller­dings keiner derart ein­schneidenden und übernationalen Aufsicht, um deren zentrale Finanzierungsfunk­tion für kleine und mittelständische Unternehmen nicht aufs Spiel zu setzen. In einer Einbeziehung der sogenannten Schattenbanken in die Finanzmarktauf­sicht, die Einführung eines Trennbankensystems (Abschirm­modell) und einer Finanztransaktionssteuer mit einem möglichst gro­ßen Geltungsbereich sieht der UFB/UMU weitere Elemente einer wirkungsvollen Re­gulierung der Finanzmärkte.

 

Die Finanzierung junger Unternehmen und der Generationswechsel in Unterneh­men stößt ohne externes Kapital schnell an Grenzen. Dies gilt auch für die Fremdkapitalfinanzie­rung. Ein wichtiges Instrument, Eigenmittel durch ex­ternes Kapital zur Verfügung zu stellen, bietet der Wagniskapitalmarkt, der in Deutschland allerdings einem Vergleich mit dem in anderen großen europäi­schen Volkswirtschaf­ten und insbesondere in den USA nicht stand hält. Dazu tragen auch Rechtsunsicherhei­ten vor allem bei ausländischen Kapitalge­bern bei. Der UFB/UMU bittet deshalb die Bundesregierung, durch einen verbindli­chen Rechtsrahmen diese Unsicherhei­ten zu beseitigen und insbesondere die Auf­lage von Wagniskapitalfonds dadurch zu erleichtern, dass sie grundsätzlich als vermögensverwaltend, und nicht als gewerbetreibend eingestuft werden.

 

Der erneute Rückgang der gewerblichen Existenzgründungen im Jahr 2012 hat verschie­dene, nicht zuletzt auch demografische Ursachen. Ein oft übersehener wichti­ger Grund ist allerdings die unverständliche Geringschätzung, die Politik und Arbeitsver­waltung der Gründung einer selbständigen Existenz als erfolgversprechen­dem Weg aus der Arbeitslosigkeit (BA) offensichtlich entgegenbringen. Meh­rere Studien belegen den erfolgreichen Einsatz von Gründungszuschüs­sen durch die Bundesagentur für Arbeit, die dazu beigetragen haben, viele Arbeitslo­sengeldbezieher auf dem Weg aus der Arbeitslosigkeit in eine dauer­hafte selbständige Existenz zu unterstützen und dabei teilweise sogar zusätzli­che Arbeitsplätze zu schaffen. Der UFB/UMU bedauert deshalb, die Reduzierung der dafür vorgesehenen Mittel des BA, die Verschlechterung der Konditionen und insbesondere die Umwandlung des Rechtsan­spruchs in eine Leistung, die in das kaum kontrollierbare Ermessen von Agenturmitarbei­tern gestellt ist, die selbst nur in Ausnahmefällen die Nachhaltigkeit von Schritten in die Selbständig­keit prüfen können. Die alte Rechtslage und Finanzausstat­tung sollte deshalb wieder hergestellt und damit auch signalisiert werden, dass selbstän­dige Tätigkeit in der sozialen Marktwirtschaft einen hohen Stellenwert hat und auch einen sehr gangbaren Weg aus der Arbeitslosigkeit darstellt.