Für die mittelständische Wirtschaft ist der EURO als stabile europäische Gemeinschaftswährung von herausragender Bedeutung. Es ist deshalb dringend notwendig, die anhaltende Eurokrise grundlegend und entschlossen zu bewältigen. Erfolgreich lässt sich diese Aufgabe nicht durch politische Schnellschüsse erledigen, sondern nur indem die verschiedenen Krisenursachen parallel und auf die unterschiedlichen Problemlagen einzelner Länder abgestimmt angegangen werden: Das Auseinanderdriften der ökonomischen Wettbewerbsfähigkeit, die ausufernde öffentliche Verschuldung, das politische Missmanagement in einzelnen Ländern sowie Fehlentwicklungen an den Finanzmärkten müssen adressiert werden.
Die UFB/UMU sieht deshalb zu teilweise tiefgreifenden strukturellen Reformen in den betroffenen Euroländern keine Alternative. Um bruchartige Entwicklungen an den Finanzmärkten mit unübersehbaren Folgen ebenso zu vermeiden wie eine anhaltende, sich selbst verstärkende Rezession in ganz Europa, steht die mittelständische Wirtschaft hinter den finanziellen Hilfen für die Krisenländer, auch hinter den Stützungsmaßnahmen der Europäischen Zentralbank. Wichtig bleibt dabei, dass diese Hilfen nur im Rahmen eines Fiskalpaktes mit harten Kriterien einschließlich einer Haftungsbegrenzung für die Gläubigerländer gewährt werden. Auch darf die politische Union als längerfristige Perspektive für Europa nicht aus den Augen verloren werden.
Der Kernpunkt einer Reform der Finanzmärkte muss die Wiederherstellung der Korrespondenz von Risiko und Haftung sein. Deshalb müssen Finanzinstitute grundsätzlich in Konkurs gehen können. Dieser Grundsatz muss auch für systemrelevante Banken Geltung besitzen. Damit die Gefahr von systemischen Risiken möglichst klein gehalten werden kann, bedarf es einer funktionierenden europäischen Bankenaufsicht mit effektiven Kontroll- und scharfen Durchgriffsinstrumenten einschließlich einer verschärften persönlichen Haftung des Managements. Für die kleineren Banken des sich selbst regulierenden Sparkassen- und Genossenschaftssektors bedarf es allerdings keiner derart einschneidenden und übernationalen Aufsicht, um deren zentrale Finanzierungsfunktion für kleine und mittelständische Unternehmen nicht aufs Spiel zu setzen. In einer Einbeziehung der sogenannten Schattenbanken in die Finanzmarktaufsicht, die Einführung eines Trennbankensystems (Abschirmmodell) und einer Finanztransaktionssteuer mit einem möglichst großen Geltungsbereich sieht der UFB/UMU weitere Elemente einer wirkungsvollen Regulierung der Finanzmärkte.
Die Finanzierung junger Unternehmen und der Generationswechsel in Unternehmen stößt ohne externes Kapital schnell an Grenzen. Dies gilt auch für die Fremdkapitalfinanzierung. Ein wichtiges Instrument, Eigenmittel durch externes Kapital zur Verfügung zu stellen, bietet der Wagniskapitalmarkt, der in Deutschland allerdings einem Vergleich mit dem in anderen großen europäischen Volkswirtschaften und insbesondere in den USA nicht stand hält. Dazu tragen auch Rechtsunsicherheiten vor allem bei ausländischen Kapitalgebern bei. Der UFB/UMU bittet deshalb die Bundesregierung, durch einen verbindlichen Rechtsrahmen diese Unsicherheiten zu beseitigen und insbesondere die Auflage von Wagniskapitalfonds dadurch zu erleichtern, dass sie grundsätzlich als vermögensverwaltend, und nicht als gewerbetreibend eingestuft werden.
Der erneute Rückgang der gewerblichen Existenzgründungen im Jahr 2012 hat verschiedene, nicht zuletzt auch demografische Ursachen. Ein oft übersehener wichtiger Grund ist allerdings die unverständliche Geringschätzung, die Politik und Arbeitsverwaltung der Gründung einer selbständigen Existenz als erfolgversprechendem Weg aus der Arbeitslosigkeit (BA) offensichtlich entgegenbringen. Mehrere Studien belegen den erfolgreichen Einsatz von Gründungszuschüssen durch die Bundesagentur für Arbeit, die dazu beigetragen haben, viele Arbeitslosengeldbezieher auf dem Weg aus der Arbeitslosigkeit in eine dauerhafte selbständige Existenz zu unterstützen und dabei teilweise sogar zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen. Der UFB/UMU bedauert deshalb, die Reduzierung der dafür vorgesehenen Mittel des BA, die Verschlechterung der Konditionen und insbesondere die Umwandlung des Rechtsanspruchs in eine Leistung, die in das kaum kontrollierbare Ermessen von Agenturmitarbeitern gestellt ist, die selbst nur in Ausnahmefällen die Nachhaltigkeit von Schritten in die Selbständigkeit prüfen können. Die alte Rechtslage und Finanzausstattung sollte deshalb wieder hergestellt und damit auch signalisiert werden, dass selbständige Tätigkeit in der sozialen Marktwirtschaft einen hohen Stellenwert hat und auch einen sehr gangbaren Weg aus der Arbeitslosigkeit darstellt.
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