Energiewende für Umwelt, Verbraucher und Wirtschaft gestalten

Die mittelständische Wirtschaft unterstützt die eingeleitete Energiewende. Sie tut dies auch in der Überzeu­gung, dass mit der Vorreiterrolle, die Deutschland in Europa und welt­weit übernommen hat, und mit neuen, emissionsarmen energiewirtschaftlichen Ver­sorgungsstrukturen, erhebliche Marktchancen gerade auch für mittelständi­sche Unternehmen verbunden sein können. Um dies zu erreichen und gravie­rende Wettbewerbs­nachteile für die deutsche Wirtschaft ebenso wie hohe Zusatzbe­lastungen für die privaten Verbraucher zu vermeiden, müssen neben der Nachhaltigkeit die Versor­gungssicherheit und die Bezahlbarkeit als energie­wirtschaftliche Ziele weiterhin mit großer Entschiedenheit und gleichgewichtig verfolgt wer­den. Zweifellos handelt es sich bei der Energiewende um eine ökonomische und politische Mammutauf­gabe, die nicht von heute auf morgen zu bewältigen ist. Die UFB/UMU beobach­tet gleichwohl mit einiger Sorge die nur langsamen Fort­schritte bei der politi­schen Gestaltung der Energiewende, die sich abzeichnen­den Gefahren für die Versorgungs­sicherheit in Deutschland und die explodieren­den Kosten, namentlich für die Verbraucher und die mittelständi­sche Wirtschaft.  

 

Der forcierte Einsatz erneuerbarer Energien ist ein Fundament einer der Nachhaltig­keit verpflichteten Energiewende. Unter den geltenden Rahmenbedin­gungen gehört er aber auch zu ihren wesentlichen Kostentreibern. Dies ist zwar nicht gänzlich zu vermeiden, aber durch eine intelligente Reform des Energie-Einspeise-Gesetzes (EEG) mit einer stärkeren Orientierung der Förde­rung an Effizienz und Integration in die Stromversor­gung zu begrenzen. Es kann nicht sinnvoll sein, auch höchste Lastspitzen bei den erneuerba­ren Ener­gien jederzeit und unabhängig von Wirtschaftlichkeitserwägungen in das Netz einzuspeisen. Die kleinen und mittleren Unternehmen dürfen ebenso we­nig wie die privaten Haushalte für die Entlastung der großen industriellen Stromver­braucher in Haftung genommen werden. Die Begünstigung energieinten­siver Bran­chen ist deshalb zu durchforsten und auf ein unabdingba­res Maß zurückzuführen. Sie kann durch eine Senkung der Strom­steuer flankiert werden, die unter anderem mit den ungeplanten Steuermehreinnah­men aus der erhöhten EEG-Umlage finanziert wird. Die von der Bundesregierung ins Leben gerufene “Mittelstandsinitiative Energie­wende“ wird als begleitende Aktion von der UFB/UMU begrüßt. Sie kann aber mit ih­ren Informations-, Beratungs- und Qualifizierungsangeboten mittelstandsge­rechte Rahmenbe­dingungen in der Energieversorgung nicht ersetzen.

 

Neben dem verstärkten Einsatz regenerativer Energien sind Ausbau und Optimie­rung der Netzinfrastruktur sowie insbesondere im Grundlastbereich der Bau neuer, hocheffizienter Kraftwerke auf Basis fossiler Energieträger wei­tere Fundamente der Energiewende, ohne die die anspruchsvollen klima- und energiepolitischen Ziele in Deutschland auf absehbare Zeit nicht erreicht wer­den können. Dies wird in der Öffentlich­keit bislang noch nicht in der notwendi­gen Breite wahrgenommen. Die gegenwärtigen Rahmenbedingungen mit dem absoluten Vorrang der Einspeisung erneuer­barer Energien werfen aller­dings bei den Investoren erhebliche Zweifel an der langfristigen Rentabili­tät derartiger Investitionsprojekte auf, die deshalb, wenn über­haupt, nur zöger­lich realisiert oder aber gänzlich zurückgestellt werden. Hinzu kom­men nach wie vor lang dauernde Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie lo­kale Widerstände von Betroffenen gegen neue Infrastrukturvorhaben, die insbeson­dere den erforderlichen raschen Ausbau der Leitungsnetze erheblich beein­trächtigen. Die Planungshoheit für die besonders wichtigen überregiona­len Übertragungsnetze sollte nach Ansicht des UFB/UMU auf den Bund übergehen, der allein das gesamtstaatliche Interesse an einer überall gesicher­ten Energieversorgung formulieren kann.